Du bist Taub und/oder behindert und arbeitest als Künstler*in, lebst in Europa und hast eine Leidenschaft für Tanz, Choreographie oder Bewegung? Du hast Erfahrung in der Leitung künstlerischer Prozesse? 

Europe Beyond Access lädt dich ein, Koproduktionsmittel zu beantragen, um deine künstlerische Vision zu verwirklichen!  

A female wheelchair-using dancer rests on her back. Another female dancer balances on her head using the wheelchair for support - her back arched over the wheelchair.
“Fine Lines” by Roser López Espinosa / Skånes Dansteater / Europe Beyond Access / Photo ©Simone Cargnoni for Oriente Occidente

Ab sofort können sich Taube und/oder behinderte Künstler*innen bewerben, die Koproduzent*innen für neue künstlerische Arbeiten im Bereich Tanz, Choreografie oder Bewegung suchen.

Dieser Aufruf wird von Europe Beyond Access herausgebracht, einem Zusammenschluss von zehn führenden europäischen Organisationen für Tanz und Performance. Europe Beyond Access unterstützt Gehörlose Künstler*innen und/oder Künstler*innen mit Behinderung[en] dabei, die gläsernen Decken der zeitgenössischen darstellenden Künste zu durchbrechen und Europas nächste künstlerische Leitfiguren zu werden. 

Wir wollen Künstler*innen dabei unterstützen, ehrgeizigere und innovativere Werke zu schaffen.

Was Wir Anbieten

Wir bieten Koproduktionsunterstützung zwischen 15.000 und 40.000 € für jedes Projekt. 

Wir bieten die Möglichkeit einer öffentlichen Aufführung an zwei oder mehr Veranstaltungsorten, in Unternehmen oder auf Festivals unserer Partnerinstitutionen. 

Die Bewerbungsfrist für die erste Stufe endet am 19. Mai 2024. 

Nach Ablauf dieser Frist werden die in die engere Wahl gekommenen Projekte in eine Phase der Ideenentwicklung und Diskussion mit den EBA-Partnern eintreten. Später werden die Antragsteller*innen im September 2024 einen detaillierteren Antrag einreichen.

Es werden mindestens drei neue künstlerische Produktionen oder Projekte unterstützt. 

Wer Kann Sich Bewerben?

Wenn du dich selbst als Taub oder behindert bezeichnest, bist du antragsberechtigt. 

EBA-Koproduktionen müssen von eine*r/m oder mehreren Tauben und/oder behinderten Künstler*innen geleitet werden. Alternativ können die Produktionen von Kollektiven geleitet werden, in denen Taube oder behinderte Künstler*innen in gleichberechtigten Führungspositionen vertreten sind. 

Der Antrag selbst muss von der*dem/den Taube*n und/oder behinderten Künstler*in(en) gestellt werden, oder denjenigen, die kollaborativ zusammenarbeiten. 

Der/die leitende Künstler*in oder die leitenden Künstler*innen müssen über vorhergehende Erfahrungen in der Entwicklung von Werken verfügen, entweder in einem lokalen, nationalen oder internationalen Kontext.

Anträge können sowohl von unabhängigen Künstler*innen mit oder ohne Produzent*in oder Produktionsunterstützung als auch von Künstler*innen eingereicht werden, die mit etablierten Gruppen zusammenarbeiten. 

Wir sind offen für Projektvorschläge, die bereits andere Koproduzenten oder Unterstützung aus anderen Fonds haben oder haben werden. Wir werden euch im Laufe des Antragsverfahrens danach fragen.

Die Künstler*innen müssen ihren Wohnsitz in einem der Länder der Europäischen Union oder in einem der folgenden Länder haben: Albanien, Armenien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Island, Kosovo, Liechtenstein, Montenegro, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien, Schweiz, Türkei, Tunesien, Vereinigtes Königreich und Ukraine.

Was Wir Suchen

Wir möchten Künstler*innen dabei unterstützen, ehrgeizigere und innovativere Werke zu schaffen. Dies könnte zum Beispiel eine erste internationale Produktion und/oder ein Projekt sein, an dem erstmals mehr Kollaborateur*innen beteiligt sind. Die Anträge sollten jedoch realisierbar sein und einen logischen nächsten Schritt in eurer Praxis oder Karriere darstellen. 

Wir sind auf der Suche nach neuen Werken, die an zwei oder mehr Veranstaltungsorten oder Festivals unserer Partner gezeigt werden können. Wir sind flexibel, was die Art der Aufführung angeht, aber die Werke müssen so übertragbar und flexibel sein, dass sie an verschiedenen Orten gezeigt werden können. 

Wir sind auf der Suche nach neuen Ideen und Projekten, die von Tauben und/oder behinderten Künstler*innen künstlerisch geleitet werden. Wir suchen Projekte, die auf Tanzpraxis, Choreografie oder Bewegung basieren oder die verschiedene Disziplinen nutzen, die Körper und Bewegung erforschen. 

Gesucht werden Projekte, die auf der Bühne oder in einem alternativen Format (z. B. Film, Installation oder ortsspezifische Arbeiten) präsentiert werden. 

Wir suchen nach Arbeiten von höchster künstlerischer Qualität. 

Die eingereichten Ideen und Projekte können sich in verschiedenen Entwicklungsstufen befinden, dürfen aber noch nicht in aktiver Produktion sein.  

Es gibt zwei separate Dokumente, die euch weitere Informationen geben:

Die Anträge müssen über die eigens eingerichtete Bewerbungsplattform eingereicht werden. Ihr könnt euch schriftlich, per Audio-Aufnahme oder in Gebärdensprache per Video bewerben. 

Um Ihre Bewerbung zu senden, klicken Sie hier

German Sign Language

Zusätzliche Erläuterungen

Dieses Dokument beantwortet einige der wichtigsten Fragen, die zum Open Call für
Koproduktionen gestellt wurden.
Das Originaldokument des Open Calls finden Sie unter diesem Link.
Den ursprünglichen Bewerbungsleitfaden (der auch einige häufig gestellte Fragen
enthält) finden Sie unter folgendem Link.
Antragstellerinnen wird empfohlen, alle Dokumente zu lesen, bevor sie ihren Antrag einreichen. Eine Aufzeichnung des Informations-Webinars für Antragstellerinnen finden Sie unter folgendem Link.
Die Aufzeichnung ist in englischer Sprache, aber Sie können auch eine Übersetzung mit Untertiteln wählen.

Häufig gestellte Frage – DISABLED LEADERSHIP

EBA unterstützt das soziale Modell von Behinderung. Sie sind Expert*in dafür, ob Sie sich aufgrund der Barrieren, die von der Gesellschaft und dem Kultursektor errichtet wurden, als behindert identifizieren. 

Wir erwarten keine Nachweise oder Bescheinigungen. 

EBA unterstützt Arbeiten von Künstler*innen, die Erfahrungen mit körperlichen Behinderungen, Sinnesbehinderungen (z.B. des Hörens oder Sehens), kognitiven oder Lernbehinderungen, chronischen Krankheiten und/oder Neurodivergenz haben.  

Bei diesem Open Call sind wir an Arbeiten interessiert, die von Tauben und/oder behinderten Künstler*innen geleitet werden. 

Projekte, bei denen sich behinderte und nicht behinderte künstlerische Künstler*innen die Leitung teilen, sind förderfähig (z. B. als Co-Choreograph*innen). Die behinderten Künstler*innen in der Partnerschaft müssen jedoch eine gleichberechtigte Führungsposition innehaben (z. B. nicht als Regieassistenz). 

Projekte, bei denen eine von behinderten Künstler*innen geleitete Kompanie eine*n nicht behinderten Choreograph*in einlädt, ein Werk für die Kompanie zu erarbeiten, sind NICHT förderfähig. Bei diesem Open Call suchen wir nach Arbeiten, bei denen behinderte Künstler*innen die künstlerische Leitung haben.

Häufig gestellte Frage – INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT 

Projekte, bei denen Künstler*innen aus einem Land mit Künstlern*innen aus einem anderen Land zusammenarbeiten, sind willkommen. 

Dies ist wichtig, da wir wissen, dass es in einigen Ländern nur sehr wenige erfahrene behinderte künstlerische Leiter*innen oder sogar gar keine gibt (aufgrund von Barrieren im lokalen Kultursektor). 

Es ist ohne weiteres möglich, dass Sie eine*n behinderte*n Choreograph*in oder Regisseur*in aus einem anderen Land einladen, mit Ihnen oder Ihrem Ensemble zu arbeiten. In diesem Fall müssen Sie das Projekt mit dem/der eingeladenen Künstler*in besprechen, bevor Sie Ihren Antrag einreichen. 

Häufig gestellte Frage – GEOGRAFIE

Wir haben viele Fragen dazu erhalten, welche Kombination von Künstler*innen oder Ensembles förderfähig ist. Wir können keine Antwort geben, die auf jede Kombination zutrifft; wir bitten Sie jedoch, diese drei Faktoren zu berücksichtigen: 

  1. Die Intention des Open Calls.

Unser Projekt heißt Europe Beyond Access. Unser Ziel ist es, Taube und/oder behinderte Künstler*innen zu unterstützen, die im europäischen Sektor arbeiten. Wir freuen uns zwar über Bewerbungen, bei denen europäische Künstler*innen oder Ensembles mit außereuropäischen Partnern*innen zusammenarbeiten möchten, aber wir möchten sicherstellen, dass der Beitrag einen direkten Einfluss auf den europäischen Kultursektor hat.   

Unser Anliegen ist es, dass Ihre Arbeit noch lange nach Abschluss unseres Projekts in Europa zu sehen sein wird (obwohl dies keine Voraussetzung für die Bewerbung ist). 

  • Finanzen und Logistik

Die Zusammenarbeit mit Künstler*innen außerhalb Europas kann teurer und logistisch aufwändiger sein. Sie kann außerdem zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen, z. B. in Bezug auf Arbeitsvisa. Bitte denken Sie daran, dass diese finanziellen und logistischen Herausforderungen von Ihnen zu lösen sind. EBA wird sich finanziell an Ihrem Projekt beteiligen und kann mitunter zusätzliche Beratung oder Unterstützung anbieten, aber die Durchführung liegt bei Ihnen. Wir müssen darauf vertrauen können, dass Sie die finanziellen, logistischen und rechtlichen Herausforderungen, die die Zusammenarbeit mit Künstler*innen außerhalb Europas mit sich bringen kann, tragen können. 

  • Förderfähigkeit

Unter Berücksichtigung der Punkte 1 und 2 sind wir flexibel bei der Entscheidung über die geografische Förderfähigkeit von Projekten. 

  • Wenn die Mehrheit der Teilnehmer*innen und die Produktion in Europa angesiedelt sind, sind Sie förderfähig.

oder   

wenn der/die hauptverantwortliche Künstler*in aus Europa kommt und das Werk in Europa hergestellt wird, sind Sie förderfähig.

oder

wenn die Mehrheit der teilnehmenden Künstler*innen aus Europa kommt, sind Sie förderfähig. 

Beispiele:

  • Wenn Sie eine französische Kompanie sind, die eine*n senegalesische*n Tänzer*in einlädt, mit Ihnen zusammenzuarbeiten – ja, Ihr Projekt ist förderfähig. 
  • Wenn Sie eine spanische Kompanie sind, die mit einem US-amerikanischen Ensemble zusammenarbeiten möchte, um in Spanien ein Stück aufzuführen, bei dem Tänzer*innen aus beiden Kompanien zusammenarbeiten – ja, Ihr Projekt ist förderfähig. 
  • Wenn Sie jedoch eine südafrikanische Kompanie sind, die ein Werk in Südafrika aufführen möchte, dafür aber eine*n britische*n Choreograph*in nach Südafrika holt, und Sie planen, in Europa nur mit den EBA-Partnern auf Tournee zu gehen – nein, Sie sind nicht förderfähig.

Häufig gestellte Frage – TANZ UND BEWEGUNG

Wir haben viele Fragen dazu erhalten, inwieweit ein Werk einen Bezug zu Tanz haben muss, um förderfähig zu sein. 

Wir möchten Sie daran erinnern, dass zu den 10 EBA Partnern eine Tanzkompanie (Skånes Dansteater), ein Tanzzentrum (Mercat de les Flors) und drei Tanzfestivals (Holland Dance Festival, CODA Oslo International Dance Festival und Oriente Occidente) gehören.

Wir empfehlen Ihnen zu überlegen, wo Sie Ihre Arbeit in Ihrem lokalen Kontext aufführen würden. Würden Sie Ihr Werk an einem Aufführungsort oder Festival für Tanz aufführen? Oder würde es am eher in einem anderen Kontext wie einem Theaterfestival aufgeführt werden? Wenn die Antwort nicht “der Tanzkontext” lautet, sollten Sie sich noch einmal überlegen, welches Projekt Sie uns vorschlagen. 

Die Partner sind sehr offen für Vorschläge, die an der Grenze zwischen Tanz und anderen Disziplinen angesiedelt sind, z. B. an der Grenze zwischen Tanz und Theater, zwischen Tanz und Performance, zwischen Tanz und Film oder zwischen Tanz und Musik. 

Im Informations-Webinar für Antragsteller*innen, das Sie auf der Website von Europe Beyond Access finden, spricht Christina Liata von Onassis Stegi sehr anschaulich über ihren Wunsch, Arbeiten zu berücksichtigen, die einen interdisziplinären Charakter haben.

  • Wenn Sie jedoch ein Theaterstück vorschlagen, in dem die Figuren nur in einem oder zwei Momenten tanzen – nein, das Projekt ist nicht förderfähig. 
  • Wenn Sie ein Projekt aus dem Bereich der bildenden Kunst vorschlagen, in dem Tänzer*innen als Subjekte auf einem Gemälde erscheinen – nein, das Projekt ist nicht förderfähig. 
  • Wenn Sie einen Kabarettabend vorschlagen, bei dem ein*e Tänzer*in nur einer von vielen Akteur*innen ist – nein, das Projekt ist nicht förderfähig.

Spezifische Frage – ARBEITEN FÜR KINDER- UND JUGENDPUBLIKUM

Wir wurden gefragt, wie viele der Projektpartner an der Arbeit von Tauben und/oder behinderten Künstler*innen für ein Kinder- und Jugendpublikum interessiert sind. 

Nur einige unserer Partner konzipieren/zeigen Werke speziell für ein Kinder- und Jugendpublikum, während andere Partner keine Werke für beispielsweise ein Schulpublikum präsentieren würden.

Alle Partner würden allerdings qualitativ hochwertige Arbeiten in Betracht ziehen, die ein „Familienpublikum“ adressieren, also interessant für junges sowie erwachsendes Publikum gleichzeitig sind.

Daher begrüßen die Partner insgesamt Vorschläge, die sich auch an ein junges Publikum richten. 

Spezifische Frage – ARBEITEN, AN DENEN JUGENDLICHE KÜNSTLER*INNEN BETEILIGT SIND

Wir wurden gefragt, ob wir Arbeiten präsentieren würden, an denen jugendliche Tanzkünstler*innen beteiligt sind. 

Es fällt uns schwer, diese Frage zu beantworten, ohne die Ausrichtung des Projekts zu kennen. 

Anträge, die jugendliche Künstler*innen einbeziehen, sind willkommen, aber es ist wichtig, dass die Arbeit von hoher künstlerischer Qualität ist. 

Unsere Partner unterstützen jeweils lokale partizipative Projekte. Wenn sie jedoch Arbeiten aus dem Ausland präsentieren, wollen sie unter anderem neue Ideen in den lokalen Sektor hineintragen – und international tourende Arbeiten müssen von höchster Qualität sein. 

Wir sind uns bewusst, dass viele behinderte Künstler*innen auf große Hindernisse stoßen, um professionell künstlerisch arbeiten zu können. Wir verlangen von den teilnehmenden Künstler*innen nicht, dass sie eine bestimmte Ausbildung oder berufliche Entwicklung durchlaufen haben, um als qualitativ hochwertig zu gelten. 

Darüber hinaus kennen wir mehrere spannende europäische Tanzschaffende, die mit Teenager*innen oder anderen nicht professionellen Tänzer*innen arbeiten und dabei Werke von hoher künstlerischer Qualität schaffen. Diese Arbeiten erforschen oftmals auf präzise Weise den untrainierten Körper der beteiligten Künstler*innen. 

Für uns ist die Qualität der Arbeit wichtiger als der formale “professionelle” Status der Künstler*innen.